Rechtsprechung
   BPatG, 23.03.2005 - 26 W (pat) 254/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,33519
BPatG, 23.03.2005 - 26 W (pat) 254/02 (https://dejure.org/2005,33519)
BPatG, Entscheidung vom 23.03.2005 - 26 W (pat) 254/02 (https://dejure.org/2005,33519)
BPatG, Entscheidung vom 23. März 2005 - 26 W (pat) 254/02 (https://dejure.org/2005,33519)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,33519) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus BPatG, 23.03.2005 - 26 W (pat) 254/02
    Der BGH habe in der Sache "BIT/BUD" (GRUR 2002, 167 ff) festgestellt, dass es keinen Regelsatz gebe, wonach einer Herstellerangabe eine mitprägende Bedeutung für den Gesamteindruck einer Marke zukomme.

    Allerdings kann auch bei Marken, die aus mehreren Bestandteilen bestehen und einander insgesamt nicht ähnlich sind, gleichwohl eine Verwechslungsgefahr zu bejahen sein, wenn deren maßgeblicher Gesamteindruck durch einen einzelnen Bestandteil, der der gegnerischen Marke ähnlich ist, derart geprägt wird, dass ihm eine eigenständige kennzeichnende Funktion zukommt (BGH GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze; GRUR 2000, 233, 234 - RAUSCH / ELFI RAUCH; GRUR 2002, 167, 169 - Bit / Bud).

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 23.03.2005 - 26 W (pat) 254/02
    Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne der genannten Vorschrift ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; GRUR 1998, 922, 923 - Canon).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 23.03.2005 - 26 W (pat) 254/02
    Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne der genannten Vorschrift ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; GRUR 1998, 922, 923 - Canon).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 23.03.2005 - 26 W (pat) 254/02
    Allerdings kann auch bei Marken, die aus mehreren Bestandteilen bestehen und einander insgesamt nicht ähnlich sind, gleichwohl eine Verwechslungsgefahr zu bejahen sein, wenn deren maßgeblicher Gesamteindruck durch einen einzelnen Bestandteil, der der gegnerischen Marke ähnlich ist, derart geprägt wird, dass ihm eine eigenständige kennzeichnende Funktion zukommt (BGH GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze; GRUR 2000, 233, 234 - RAUSCH / ELFI RAUCH; GRUR 2002, 167, 169 - Bit / Bud).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 23.03.2005 - 26 W (pat) 254/02
    Allerdings kann auch bei Marken, die aus mehreren Bestandteilen bestehen und einander insgesamt nicht ähnlich sind, gleichwohl eine Verwechslungsgefahr zu bejahen sein, wenn deren maßgeblicher Gesamteindruck durch einen einzelnen Bestandteil, der der gegnerischen Marke ähnlich ist, derart geprägt wird, dass ihm eine eigenständige kennzeichnende Funktion zukommt (BGH GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze; GRUR 2000, 233, 234 - RAUSCH / ELFI RAUCH; GRUR 2002, 167, 169 - Bit / Bud).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 100/99

    Fabergé; Begriff der Bekanntheit einer Marke

    Auszug aus BPatG, 23.03.2005 - 26 W (pat) 254/02
    Eine gänzlich fehlende Ähnlichkeit der Waren kann allerdings nicht durch die anderen Tatbestandsmerkmale der Verwechslungsgefahr kompensiert werden (EuGH aaO - Canon; BGH GRUR 2002, 340 - Faberge).
  • BGH, 20.01.2000 - I ZB 32/97

    PAPPAGALLO; Gesamteindruck einer aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden

    Auszug aus BPatG, 23.03.2005 - 26 W (pat) 254/02
    Dies setzt jedoch regelmäßig voraus, dass die übrigen, nicht ähnlichen Bestandteile für die angesprochenen Verkehrskreise innerhalb der Gesamtmarke in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (BGH aaO - RAUSCH / ELFI RAUCH; GRUR 2000, 883, 885 - PAPPAGALLO).
  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 23.03.2005 - 26 W (pat) 254/02
    Für die Beantwortung der Frage, ob ein einzelner Markenteil die Gesamtmarke prägt, ist zunächst von Bedeutung, ob für den Verkehr überhaupt Veranlassung besteht, sich nur an einem einzelnen Markenteil zu orientieren, was insbesondere dann zu verneinen ist, wenn sich die Markenteile als einheitlicher Gesamtbegriff darstellen (BGH GRUR 1999, 586, 587 - White Lion).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht